Exklusives Wohnen im Herzen Berlins. Im Jahr 2000 eröffneten wir in Zusammenarbeit mit den renommierten Architekten Hilmer & Sattler ein einzigartiges Wohnprojekt in einer der begehrtesten Lagen Berlins.
Premium Lage in der Innenstadt
Unser Gebäude befindet sich in der Berliner City West, direkt gegenüber dem berühmten KaDeWe. Diese zentrale Lage bietet nicht nur einen unvergleichlichen Zugang zu den besten Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten, sondern auch eine hervorragende Verkehrsanbindung. Mehrere S- und U-Bahnstationen wie S+U Zoologischer Garten, U Wittenbergplatz und U Kurfürstendamm sind bequem zu Fuß erreichbar.
Leben im pulsierenden Berliner Westen
Erleben Sie das urbane Leben mitten im lebendigen Berliner Westen. Unsere Residenz bietet ein vielfältiges Programm für alle Lebensbereiche und einen Dienstleistungsanspruch auf exzellentem Niveau. Genießen Sie die Nähe zu erstklassigen Restaurants, Boutiquen und kulturellen Einrichtungen, die diese Gegend so besonders machen.
Kultur und Sehenswürdigkeiten in unmittelbarer Nähe
Unsere Lage ist ideal für Kulturbegeisterte: Die ikonische Gedächtniskirche, der Zoologische Garten, die Deutsche Oper, das luxuriöse Waldorf Astoria und das berühmte KaDeWe sind nur wenige Gehminuten entfernt. Entdecken Sie die kulturelle Vielfalt und das pulsierende Leben, das Berlin zu bieten hat.
Erleben Sie exklusives Wohnen an einem der besten Standorte Berlins – mit allem, was Sie für ein anspruchsvolles und komfortables Leben benötigen.
| Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
| beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
| geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
| Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
| Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
| Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
| feste Beatmungsstation |
| Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
| Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
| Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
| Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Berlin oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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