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Vitanas Senioren Centrum Am Partnachplatz


Im Vitanas Senioren Centrum Am Partnachplatz ist man mittendrin. Nicht am Rande, nicht im Abseits, sondern zentral und bestens platziert kann das neue Zuhause in Sendling-Westpark zum täglichen Erlebnis werden. Pflegebedürftig heißt nicht ruhebedürftig. Im Gegenteil. Aktivitäten und Ansprache wirken vielen altersbedingten Beschwerden entgegen. Langeweile macht lahm, Abwechslung gibt Auftrieb. Am Partnachplatz steht die Zeit niemals still. Das Vitanas Senioren Centrum Am Partnachplatz ist ein wichtiger Baustein in einem Ensemble. Menschen, die allein nicht mehr wohnen können, haben nun die Möglichkeit, in ihrer Umgebung zu bleiben. Sicherheit und Geborgenheit im doppelten Sinne. Vitanas verfügt als einer der größten Anbieter stationärer Pflegeleistungen über jahrzehntelange Erfahrung. Rundumversorgung und Rundumprogramm. Wer es möchte, ist von morgens bis abends beschäftigt. Die gesunde Kost der eigenen Küche mit ökologischem Schwerpunkt gibt die nötige Energie für den Tag. Der Supermarkt im Erdgeschoss der Pflegeeinrichtung ist nicht nur Zeichen ihrer gelungenen Integration ins Stadtviertel. Er ist zugleich ein Plus für die Angehörigen und Freunde: mehr Zeit für den Besuch, denn das Einkaufen wird nebenbei erledigt. Die kurzen Wege sind in Sendling-Westpark wörtlich zu nehmen. Im Umkreis von wenigen hundert Metern findet man alles, was das Herz begehrt und was der Körper braucht. Sonntag muss kein Ruhetag sein. In Sendling-Westpark fängt für viele dann das Leben erst richtig an. Und im Senioren Centrum wird auch keine Pause gemacht. Der Veranstaltungskalender hält gerade am Wochenende viele Überraschungen bereit. Damit auch Familie und Freunde daran teilnehmen können. Rückzug und Raum für ungestörte Stunden bietet das eigene Reich, das gemütliche, selbst eingerichtete Zimmer mit eigenem Bad.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Vitanas Senioren Centrum Am Partnachplatz
  • Anschrift Albert-Roßhaupter-Str. 90
  •   81369 München

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