Grundpflege


Bedeutung

Zur Grundpflege im Sinne der Pflegekasse gelten alle Tätigkeiten des täglichen Lebens, die teilweise oder vollständig von Pflegepersonen übernommen werden oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen durchgeführt werden. Man unterteilt die Bereiche in Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Genauer gesagt gehören hierzu als gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen:

1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung
2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
3. im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Darüber hinaus unterscheidet die Pflegekasse noch nach Tätigkeiten der Durchführung ärztlicher Verordnungen, die sich Behandlungspflege nennt und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

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