Härtefallregelung


Bedeutung

Seit der Umstellung auf die Pflegegrade zum 01.01.2017 entfällt die sogenannte Härtefallregelung. Personen, welche bis dahin in die Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung eingestuft waren, werden ab 2017 in Pflegegrad 5 eingestuft. Für die vollstationäre Versorgung in einem Altenpflegeheim erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 monatlich 2.005 € aus der Pflegekasse.

Im veralteten Pflegestufensystem galt: Waren auf Grundlage des Gutachtens des MDK die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und lag zudem ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vor, entschied die Pflegekasse, ob es sich um einen so genannten Härtefall handelte. In diesem Fall konnten höhere Leistungen bezogen werden.
 

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