Pflegegrad 5


Bedeutung

Pflegegrad 5 ist einer von fünf Pflegegraden. Die Pflegegrade gelten seit dem 1.1.2017 und ersetzen die bis dahin geltenden Pflegestufen I bis III und „0“.
Menschen, die aufgrund des MDK-Gutachtens eine “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung” aufweisen, werden in den Pflegegrad 5 eingestuft, der zugleich auch als Härtefall des alten Pflegestufensystems gilt. Dies entspricht einer erreichten Punktzahl von 90 bis 100 Punkten von insgesamt 100 Punkten. Weitere Informationen zu den Begutachtungsrichtlinien finden Sie hier.
Unabhängig von den Gesamtpunkten im Begutachtungsinstrument treffen die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 auch dann zu, wenn der hilfebedürftige Mensch weder Arme noch Beine einsetzen kann, weil er seine Greif-, Steh und Gehfunktionen vollständig verloren hat. In diesem Fall besteht ein außergewöhnlich hoher Unterstützungsbedarf, der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung des Betroffenen stellt. Das kann z.B. bei Menschen im Wachkoma vorkommen.
Neben neuen Antragstellern ab 01.01.2017 werden auch bereits anerkannt Demenzkranke mit bisheriger Pflegestufe 3 sowie als „Härtefälle“ anerkannte Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 automatisch in den neuen Pflegegrad 5 überführt. Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten seit 2017 monatlich 2.005 € für die vollstationäre Versorgung in einem Altenpflegeheim.

Alle Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber ihrer Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Außerdem können Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende an kostenlosen Pflegekursen der Pflegekasse teilnehmen.
Weitere Informationen zum Pflegegrad 5 erhalten Sie auf der offiziellen Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit hier.

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