Das Senioren-Wohn- und Pflegeheim in Hammergmünd liegt unmittelbar am Ortsrand des kleinen Dorfes Gmünd. Gmünd ist ein Ortsteil der Stadt Grafenwöhr und dieser ca. 5 km vorgelagert. Ursprünglich gegründet wurde unsere Einrichtung im Hammerschloss des Ortes, welches auf eine über 500 Jahre alte und wechselhafte Geschichte zurückblicken kann.
In den 80er Jahren genügte das unter Denkmalschutz stehende Gebäude nicht mehr den Anforderungen eines zeitgemäßen Seniorenheimes. Daher entschloss man sich ein neues Gebäude in dem großen, parkähnlichen Garten zu errichten. Das neue Haus wurde im Dezember 1987 bezugsfertig und ist vollständig nach den Bedürfnissen älterer Menschen ausgerichtet.
Für unsere dementen Bewohner mit akuter Weglauftendez wurde 2007 eine Beschützende Station im zweiten Stock eingerichtet. Die Beschützende Station ermöglicht die optimale pflegerische und betreuerische Versorgung und verhindert gleichzeitig das Weglaufen der dementiell beeinträchtigten Personen. 2008 wurde an der Nordseite ein moderner Wintergarten angebaut, von welchem aus man Zugang zu einem separat abgetrennten "Beschützenden Garten" hat. Das Gebäude ist der ländlichen Gegend gut angepasst. Im Jahr 2010 konnte unser Haus bereits sein 60-jähriges Jubiläum feiern.
Eine Bushaltestelle ca. 50 Meter vom Haupteingang entfernt bietet Ihnen die Gelegenheit in die umliegenden Ortschaften zu fahren. Unser Heim steht selbstverständlich sowohl Bewohnern als auch Besuchern jederzeit offen und bietet uneingeschränkt jedem die Möglichkeit zum Kommen und Gehen.
Dem Haus angeschlossen ist unser Garten der bei entsprechendem Wetter mit vielen Sitzgelegenheiten zum Aufenthalt im Freien einlädt. Gleich im Eingangsbereich finden Sie unter dem Sonnensegel Ruhe und Entspannung beim leisen Plätschern unseres Brunnens.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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