Ambulant betreute Wohngemeinschaft


Bedeutung

Neben den selbstorganisierten Seniorenwohngemeinschaften gibt es zudem das Modell der "Ambulant betreuten Wohngemeinschaften". Diese auch “trägerinitiierte Wohngemeinschaften” genannten Wohngemeinschaften werden von Einrichtungen der Freien Wohnfahrtspflege, ambulanten Pflegediensten oder auch privaten Organisationen oft auch für bestimmte Zielgruppen wie beispielsweise demenzkranke Personen entwickelt und angeboten.

In ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind die Bewohner Mieter und sind auch dazu aufgerufen, sich an den hauswirtschaftlichen Aktivitäten zu beteiligen. Falls notwendig, werden die Senioren in ihrem eigenen Zimmer oder Appartment von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Die Tagesbetreuung erfolgt durch sogennante Präsenzkräfte, die sich im Wesentlichen um die Hauswirtschaft und um das Essen kümmern.

Laut § 38a SGB XI steigt die monatliche Pauschale seit der Umstellung auf die Pflegegrade einheitlich auf 214 €.

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